Bafoeg fuer Auslaender
Gibt's auch so was f/r ausl?ndische Studenten?Wenn ja,wie kann man sich darum bewerben?Spielt das Diplom eine Rolle?
22.07.2006 14:58
Hallo magadaguba,
Bafög gibt es auch für Ausländer. Bewerben musst du dich nicht dafür (wenn du die Vorausetzungen für Bafög erfüllst, bekommst du auf jeden Fall welches), du musst es dann nur beantragen.
Wir haben einen Artikel erstellt, in dem erklärt wird, wann du Anspruch auf Bafög hast. Hier geht es zum Artikel Ausländer und Bafög.
Entschuldige bitte die späte Antwort!
Bafög gibt es auch für Ausländer. Bewerben musst du dich nicht dafür (wenn du die Vorausetzungen für Bafög erfüllst, bekommst du auf jeden Fall welches), du musst es dann nur beantragen.
Wir haben einen Artikel erstellt, in dem erklärt wird, wann du Anspruch auf Bafög hast. Hier geht es zum Artikel Ausländer und Bafög.
Entschuldige bitte die späte Antwort!
17.08.2006 08:54
Hallo alle zusammen.
kann mir das mit Bafög für Ausländer mal bitte einer erklären?
Die wollen von mir die Niederlassungserlabniss §23/24 haben, ich aber habe die Niederlassungserlabniss §9. Die Sache ist jedoch, das es nach dem Aufenthaltsgesetz keine Niederlassungserlaubnis §23/24 gibt, sondern nur eine Aufenthaltserlaubniss. Meine Niederlassingserlaubniss §9 löst die Aufenthaltserlabniss §23/24 ab. Jetzt sagen die mir das die das ja meinen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubniss §24, aber wie gesagt löst meine unbefristete Niederlassungserlaubniss §9 das ab.
So jetzt sagt mir die NRW-Bank das ich nicht berechtigt bin von denen ein Kredit für die Studiengebühren zu bekommen und ich noch 14 tage zeit habe 570€ zu zahlen, schließlich falle ich mit meinem Aufenthaltstitel nicht in die Bafög reglung weil ich die Niederlassungserlaubniss nach §23 bzw. 24 des AufenthG. (die nicht existiert) nicht habe.
was nun?
kann mir das mit Bafög für Ausländer mal bitte einer erklären?
Die wollen von mir die Niederlassungserlabniss §23/24 haben, ich aber habe die Niederlassungserlabniss §9. Die Sache ist jedoch, das es nach dem Aufenthaltsgesetz keine Niederlassungserlaubnis §23/24 gibt, sondern nur eine Aufenthaltserlaubniss. Meine Niederlassingserlaubniss §9 löst die Aufenthaltserlabniss §23/24 ab. Jetzt sagen die mir das die das ja meinen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubniss §24, aber wie gesagt löst meine unbefristete Niederlassungserlaubniss §9 das ab.
So jetzt sagt mir die NRW-Bank das ich nicht berechtigt bin von denen ein Kredit für die Studiengebühren zu bekommen und ich noch 14 tage zeit habe 570€ zu zahlen, schließlich falle ich mit meinem Aufenthaltstitel nicht in die Bafög reglung weil ich die Niederlassungserlaubniss nach §23 bzw. 24 des AufenthG. (die nicht existiert) nicht habe.
was nun?
25.08.2007 02:33