Bafög und Zeitpunkt der Vermögensrechnung
Hi!
Ich habe folgendes Problem, und wollte mal nachfragen ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hatte.
Ich hatte ein Auslandssemester in dem ich Erasmus und Auslandsbafög beantragt hatte. Ende März hab ich dann meine Bafög Formulare zusamengesucht, und allen anderen kram, und ans Amt geschickt fürs nächste Jahr. Dann kam kürzlich eine Meldung das ich Vermögensnachweisse zum 20. Mai nachreichen müsste, da dies der Zeitpunkt ist an dem die Formalare wohl erst das Amt erreichten.
Jetzt ist aber das problem das ich anfang Mai die Erasmus überweisung bekam, und kurz vorher eine Dicke Nachzahlung des Auslandsbafög. Somit liege ich am 20 Mai weit über der Vermögensgrenze. Mitlerweile, nach der Rückreise, und die teueren Kosten (Norwegen) bin ich wieder drunter, aber das vermögen lässt sich anscheinend nicht aktualisieren.
Soweit ich das sehe wären jetzt meine beiden Möglichkeiten:
1. Zu argumentieren dass das Erasmus, und Teil des Auslandsbafög ein Reisezuschlag sind, der sich auf die kosten der Rückreise im Juni Beziehen. (würde zwar nicht den Gesamten Betrag ausmachen aber wenigstens etwas) UND zu argumentieren das ich im Juli kein Bafög kriege, und deswegen mich 1 monat mit dem ersparten Überwasser halten muss (dürfte dann meiner meinung nach auch nicht angerechnet werden)
2. Die frist der Nachreichung verstreichen zu lassen, und im August einen neuen Antrag zu stellen. (Keine Ahnung ob dass geht?)
Hat einer mit einem der beiden Varianten schon Erfahrung, oder kann irgendwas empfehlen ?
Vielen Dank für die Hilfe!
Vincent.
Ich habe folgendes Problem, und wollte mal nachfragen ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hatte.
Ich hatte ein Auslandssemester in dem ich Erasmus und Auslandsbafög beantragt hatte. Ende März hab ich dann meine Bafög Formulare zusamengesucht, und allen anderen kram, und ans Amt geschickt fürs nächste Jahr. Dann kam kürzlich eine Meldung das ich Vermögensnachweisse zum 20. Mai nachreichen müsste, da dies der Zeitpunkt ist an dem die Formalare wohl erst das Amt erreichten.
Jetzt ist aber das problem das ich anfang Mai die Erasmus überweisung bekam, und kurz vorher eine Dicke Nachzahlung des Auslandsbafög. Somit liege ich am 20 Mai weit über der Vermögensgrenze. Mitlerweile, nach der Rückreise, und die teueren Kosten (Norwegen) bin ich wieder drunter, aber das vermögen lässt sich anscheinend nicht aktualisieren.
Soweit ich das sehe wären jetzt meine beiden Möglichkeiten:
1. Zu argumentieren dass das Erasmus, und Teil des Auslandsbafög ein Reisezuschlag sind, der sich auf die kosten der Rückreise im Juni Beziehen. (würde zwar nicht den Gesamten Betrag ausmachen aber wenigstens etwas) UND zu argumentieren das ich im Juli kein Bafög kriege, und deswegen mich 1 monat mit dem ersparten Überwasser halten muss (dürfte dann meiner meinung nach auch nicht angerechnet werden)
2. Die frist der Nachreichung verstreichen zu lassen, und im August einen neuen Antrag zu stellen. (Keine Ahnung ob dass geht?)
Hat einer mit einem der beiden Varianten schon Erfahrung, oder kann irgendwas empfehlen ?
Vielen Dank für die Hilfe!
Vincent.
02.07.2010 17:51 | geändert: 02.07.2010 18:03
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