Pflichtpraktikum
Hallo!
Das Gehalt während eines Pflichtpraktikums wird dem BaföG angerechnet.
Ich hatte BaföG beantragt, und angegeben dass ich im Praxissemster ca. 400€ verdienen werde.
Jetzt hab ich meinen Vertrag und es werden 500€ pro Monat sein.
Ich werde also was zurückzahlen müssen.
Was, wenn man das Geld für eine Rückzahlung nicht hat?
Das Gehalt während eines Pflichtpraktikums wird dem BaföG angerechnet.
Ich hatte BaföG beantragt, und angegeben dass ich im Praxissemster ca. 400€ verdienen werde.
Jetzt hab ich meinen Vertrag und es werden 500€ pro Monat sein.
Ich werde also was zurückzahlen müssen.
Was, wenn man das Geld für eine Rückzahlung nicht hat?
14.01.2007 17:44
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