Probleme beim Bafög für Nicht-EU-Ausländer
Hallo..
Bin ein "Nicht-EU-Ausländer" und habe nach Begin meines Studiums Bafög beantragt.
Weil meine Eltern seit längerem Arbeitslos sind wurde mein Antrag bzw. wird noch abgeleht, da meine Eltern nicht min. 3 Jahre in den letzten 6 Jahren erwerbtstätig waren.
Jedoch habe ich hier folgendes gelesen
Besonders der letzte Abschnitt war für mich sehr interessant.
Denn, meine Eltern konnten zwar in den letzten 6 Jahren wegen Arbeitslosigkeit (nicht zu vertretende Gründe) nicht arbeiten, jedoch hat mein Vater, bevor er Arbeitlos wurde sehr sehr lange gearbeitet (länger als 6 Monate).
Jetzt zu meiner Frage:
Habe ich vielleicht doch noch die Chance Bafög zu bekommen oder habe ich hier irgendwas falsch verstanden?
Ach ja noch was,
vor dem Studium hatte ich aber das sog. Schüler-Bafög erhalten.
Dies habe ich auch der Bafögberaterin beim Antragstellen mitgeteilt. Daraufhin sollte ich den alten Bescheid vorzeigen, damit Sie dies untersuchen könne warum ich das Schüler-Bafög erhalten habe.
Könnte es passieren dass ich auch noch das alte Bafög zurückzahlen muss?
Auf irgendwelche Antworten würde ich mich wirklich sehr sehr freuen und bedanke mich schon im Vorraus.
mfg
26cK
Bin ein "Nicht-EU-Ausländer" und habe nach Begin meines Studiums Bafög beantragt.
Weil meine Eltern seit längerem Arbeitslos sind wurde mein Antrag bzw. wird noch abgeleht, da meine Eltern nicht min. 3 Jahre in den letzten 6 Jahren erwerbtstätig waren.
Jedoch habe ich hier folgendes gelesen
Regelungen für Ausländer aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Auch für diese Gruppe gibt es mehrere Bedingungen, von denen aber auch nur eine erfüllt werden muss, um Bafög erhalten zu können:
Entweder der Student hat vor dem Beginn seines Studiums mindestens fünf Jahre in Deutschland gearbeitet (rechtmäßig; eine Ausbildung oder Ferienjobs zählen nicht).
Oder mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) innerhalb der letzten sechs Jahre vor Beginn der Ausbildung mindestens drei Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig gewesen war.
Ausnahme: Von dieser Regelung kann(!) abgesehen werden, wenn wenn die Erwerbstätigkeit aus einem von von Vater oder Mutter nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er / sie im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist.
Zu diesen “nicht zu vertretenden” Gründen zählen unter anderem Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder Mutterschaftsurlaub.
Besonders der letzte Abschnitt war für mich sehr interessant.
Denn, meine Eltern konnten zwar in den letzten 6 Jahren wegen Arbeitslosigkeit (nicht zu vertretende Gründe) nicht arbeiten, jedoch hat mein Vater, bevor er Arbeitlos wurde sehr sehr lange gearbeitet (länger als 6 Monate).
Jetzt zu meiner Frage:
Habe ich vielleicht doch noch die Chance Bafög zu bekommen oder habe ich hier irgendwas falsch verstanden?
Ach ja noch was,
vor dem Studium hatte ich aber das sog. Schüler-Bafög erhalten.
Dies habe ich auch der Bafögberaterin beim Antragstellen mitgeteilt. Daraufhin sollte ich den alten Bescheid vorzeigen, damit Sie dies untersuchen könne warum ich das Schüler-Bafög erhalten habe.
Könnte es passieren dass ich auch noch das alte Bafög zurückzahlen muss?
Auf irgendwelche Antworten würde ich mich wirklich sehr sehr freuen und bedanke mich schon im Vorraus.
mfg
26cK
07.11.2007 18:37
Beitrag schreiben (als Gast)
Beim Verfassen des Beitrages bitte die Forenregeln beachten.
| Thema | Autor | Forum | Beiträge | Letzter Beitrag |
|---|---|---|---|---|
| Praktikum in China | Ameli | Absolventen & Karriere | 1 | 15.12.2010 13:17 |