Vermögen an Verwandte übertragen

Hallo zusammen,

also ich habe einerseits ein Bausparvertrag und dann noch Sparguthaben + Aktien. Ich habe irgendwo gelesen, dass das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung gilt. Wenn ich nun also unmittelbar vor Antragsstellung den Bausparvertrag z.B. auf meine Schwester überschreibe und die Sparguthaben + Aktien aus den Büchern verschwinden lasse, habe ich ja eigentlich zum Zeitpunkt der Antragsstellung kein anrechenbares Vermögen mehr, oder wird das dann doch dazu gezählt?

Gruß
Jan

15.09.2006 17:28


Das solltest Du keines falls machen! Das wäre ein "rechtsmißbräuchliche Vermögensübertragung". Vgl. hier

15.09.2006 17:32


Hallo Jan,
wie Gast schon sagte, lass lieber die Finger von solchen Plänen. Im Zuge des Datenabgleichs fällt es schnell auf, wenn von einem auf das andere Jahr ein großer Teil des sich auf deinem Sparkonto befindlichen Geldes fehlt (da nur ein viel geringerer Teil des Freibetrages in Anspruch genommen wird).
Ergebnis ist, dass das ohne Gegenleistung übertragene Geld trotzdem zu deinem Vermögen gezählt wird.

Du kannst aber, um Ärger mit dem Bafög-Amt zu vermeiden (und trotzdem dein Vermögen bis auf den Freibetrag zu reduzieren) Gegenstände anschaffen, die nicht zum Vermögen gezählt werden (z.B. einen Computer) - weitere Details im Artikel Eigenes Vermögen und Bafög.

Viele Grüße

15.09.2006 17:43 | geändert: 15.09.2006 17:43


Hallo zusammen,

danke für die Info. Wie sieht es denn eigentlich mit Wohngeld aus. Ich habe irgendwo gelesen, dass das nicht Abhängigkeit des Vermögens, sondern in Abhängigkeit vom Einkommen gezahlt wird.

Viele Grüße
Johannes

18.09.2006 12:39


Hier, sag mal: Bist du ein Troll oder warum signierst du einmal mit "Jan" und einmal mit "Johannes"?

18.09.2006 21:34


Hallo Ihr,
da habe ich auch eine Frage dazu, wisst Ihr wie weit in die Vergangenheit das Bafoeg-Amt die Zinsertraege nachprueft?
Besten Dank fuer Eure Hilfe,
.Manuel.

14.09.2007 10:08


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