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Wenn Schule frühzeitig schließt...Bafög berechtigt??

Veröffentlicht in: Forum > Bafög

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Situation ist wie folgt: Ich erhelte seit 2008 BAfög. Meine Ausbildungsstätte musste Insolvenz anmelden bzw. musste durch den Beschluss des Ministeriums für Bildung geschlossen werden, am 1.6.2010. Ich hatte bereits meine Abschlussprüfung, die an einer anderen Berufsfachschule gemacht werden musst, angemeldet.
Meine Prüfung legte ich ca. Ende Juni ab und bestand sie auch. Mein Abschlusszeugnis bekam ich deswegen erst am 7.7.2010. Bis dahin war ich also noch Schülerin, obwohl meine Schule geschlossen wurde.

Jetzt fordert das BAfög Amt das Geld ab dem 1.6. zurück, also für 2 Monate, denn normalerweise war ich bis Juli Bafög berechtigt...

Meine Frage: Dürfen die das? Ich kann doch nix dafür, dass meine Schule schließen musste und ich meine Prüfung erst 1 Monat nach der Zwangsschließeung hatte?? Zählt beim Bafög nicht das Datum der Abschlussprüfung???

Bitte um dringende Antwort!!!


H.D.

05.08.2010 12:11


Normaler Weise dürfen sie in solcher Situation das Geld nicht zurüch verlangen. Erst wenn du dein Abschlusszeugniss bekommst bist du keine Schülerin mehr. Ich würde in diesem Fall klagen.

13.08.2010 09:01


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