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Welche Formulare gehören zum Bafög-Antrag?

Veröffentlicht in der Rubrik Bafög

Wer sein Bafög monatlich auf das Girokonto überwiesen bekommen möchte, muss auch etwas dafür tun: Sich Formulare besorgen, diese sorgfältig ausfüllen und mit Belegen bei seinem Bafög-Amt abgeben. Aber welche Formulare braucht man denn nun unbedingt für den Antrag auf Bafög?

Der Bafög-Antrag selbst besteht aus mehreren Formblättern, die je nach Antrag, z.B. Erstantrag oder Folgeantrag, einmalig oder mehrmalig ausgefüllt und abgegeben werden müssen.

Welche Formulare du deinem Antrag brauchst, erfährst du entweder aus unserer Übersicht oder direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, dort kannst du das für dich passende Paket an Formularen herunterladen.

Die einzelnen Formblätter des Bafög-Antrags

Ingesamt gibt es 8 Formblätter (und eine Anlage zum ersten Formblatt), von denen ihr aber nie alle zusammen ausfüllen müsst – es ist also etwas weniger Arbeit, als es sich anhört.

Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung: Dieses Formular muss bei jedem Antrag auf Bafög neu ausgefüllt und abgegeben werden. Die zum Formblatt 1 gehörende Anlage (Schulischer und beruflicher Werdegang) ist bei dem ersten Antrag, bei einem Antrag auf Bafög im Ausland sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung auszufüllen.

Formblatt 2: Bescheinigung nach § 9 Bafög über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum oder Fernunterrichtslehrgang: Entweder ihr lasst das Formular ausfüllen oder ihr verwendet den von der Hochschule ausgestellten Studentenausweis (Immatrikulationsbescheinigung) mit dem Hinweis „Bafög“ (oder ähnlich). Das Formblatt 2 muss in diesem Fall nicht abgegeben werden.
Der Nachweis über den Besuch der Hochschule muss bei jedem Bafög-Antrag neu abgegeben werden.

Formblatt 3: Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter: Für das Bafög-Amt ist es wichtig zu wissen, wieviel eure Eltern bzw. euer Ehemann / eure Ehefrau im für das Bafög relevanten Jahr verdient haben. Wichtig: Wenn ihr verheiratet seid, zählt erst das Einkommen eurer Ehepartner, dann das Einkommen eurer Eltern.
Dieses Formblatt / diese Formblätter müssen bei jedem Antrag auf Bafög neu ausgefüllt werden, es sei denn, ihr wollt Elternunabhängiges Bafög beziehen.

Formblatt 4: Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer: Nur von Ausländern beim Erstantrag auf Bafög abzugeben.

Formblatt 5: Bescheinigung nach § 48 Bafög: Dieses Formblatt ist besser unter dem Namen „Leistungsnachweis“ bekannt. Nach dem vierten Semester an einer Uni oder FH muss jeder Student, der Bafög bezieht, bis zur ersten erfolgreichen Vorlage das Formblatt 5 einreichen.

Formblatt 6: Antrag für eine Ausbildung im Ausland: Wer ein oder mehrere Semester im Ausland studieren will (oder seinen Folgeantrag auf Bafög aus dem Ausland stellt, weil er dort seinen Abschluss machen will), muss das Formblatt 6 ausfüllen und abgeben.

Formblatt 7: Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG: Das Formblatt 7 ist nur bei einer Aktualisierung des Einkommens des Ehegatten des Auszubildenden oder des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter des Auszubildenden abzugeben.

Formblatt 8: Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG Der Antrag ist nur nötig, wenn Ihr längere Zeit auf das Bafög warten müsst (z.B. weil das Bafög-Amt am Beginn des Wintersemesters mit Anträgen überschüttet wird und deshalb lange braucht) oder weil eure Eltern euch keinen Unterhalt zahlen.

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