Die Geschichte des Bafög
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde 1971 eingeführt und löste damit das "Honnefer Modell" ab, das bereits 1957 eingeführt worden war. Seit 1971 wurden viele Reformen am Bafög vorgenommen. Wir geben einen Überblick.
Mit dem am 01.09.1971 in Kraft getretenen Bundesausbildungsförderungsgesetz erhielten Studenten erstmals einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat.
Während heutige Studenten nur einen Teil des ausgezahlten Geldes als staatliche Förderung erhalten und diesen Betrag nicht zurückzahlen müssen, gab es bei Einführung des Bafög einen einhundertprozentigen Zuschuss durch den Staat – und somit keine Pflicht zur Zurückzahlung der staatlichen Leistungen.
Im Jahr 1974 gab es eine erste Veränderung am Bundesausbildungsförderungsgesetz: Der Staat verlangte nun von den Studenten einen Teil der Förderungen zurück: 70 DM (ca. 36 Euro) mussten Studenten pro Monat bezogenen Bafögs als Darlehensanteil zurückzahlen.
Knapp 10 Jahre später wurde der Darlehensanteil auf 100% der Bafög-Leistungen erhöht – der Staat zog sich komplett aus der bezuschussten Förderung zurück. Ebenfalls wurden Förderungen nach dem Schüler-Bafög stark reduziert.
Die 1983 vorgenommene Änderung des Bafög (100% Darlehensanteil) wurde 1990 wieder teilweise rückgängig gemacht: Ab jetzt betragen der staatliche Zuschuss und der Darlehensanteil jeweils 50%. Der Darlehens-Anteil des Bafög wird zinslos gewährt. Zudem wird eine wirkungsvolle Studienabschlußförderung eingerichtet.
1996 wird die Förderung des Bafög beschränkt. Nur innerhalb der Förderungshöchstdauer erhalten Studenten einen Zuschuss vom Staat. Studenten, die über die Förderungshöchstdauer hinaus studieren, können nur noch ein verzinsliches Bankdarlehen erhalten.
Im Jahr 2001 werden die zur Verfügung stehenden Mittel für die staatliche Förderung erhöht. Durch das Ausbildungsförderungsreformgesetzes (Aförg) stehen nun 1,3 Mrd. DM (etwa 665 Mil. Euro) pro Jahr mehr zur Förderung von Studenten und Schülern zur Verfügung. Die durchschnittliche Förderungshöhe eines Studenten durch das Bafög beträgt nun 365 Euro pro Monat.