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Wie viel Geld gibt es beim Bafög? – Übersicht über die Bedarfssätze

Veröffentlicht in der Rubrik Bafög

Bei der Auszahlung des Bafög versucht der Staat darauf zu achten, dass kein Student benachteiligt wird und hat deshalb auf einen festen Bafög-Satz, der allen Studenten zusteht, verzichtet. Statt dessen wird für jeden Studenten ein individueller Bedarf errechnet, der von mehreren Faktoren abhängig und damit unterschiedlich hoch ist. Wer bei den Eltern wohnen bleibt bekommt deshalb weniger Bafög als ein Student, der in einem Studentenwohnheim oder einer WG Miete zahlen muss.

Grundsätzlich soll der errechnete Bedarf die Lebenshaltungskosten eines Studenten decken. Dies ist aber häufig durch das Bafög allein nicht möglich, da z.B. die Miete weit höher ist als vom Staat angenommen. Grundsätzlich gilt: Wer sparsam lebt, kann mit den Bedarfssätzen klar kommen, große Sprünge sind aber mit dem Bafög allein nicht möglich.

Zudem muss gleich darauf hingewiesen werden, dass dies nur Bedarfssätze sind. Da der Staat dem Studenten nur dann finanziell unter die Arme greifen will, wenn sich dieser nicht selbst (oder durch die Eltern / Ehepartner unterstützt ) ein Studium leisten kann, muss mit Abzügen gerechnet werden. Dazu wird von dem ermittelten Bedarf – jeweils im Einzelfall – das Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen und das eigene Vermögen (jeweils mit Freibeträgen) abgezogen. Erst dann steht die individuell ermittelte Bafög-Höhe fest.

Der Bedarf für Studenten

Als Grundbedarf sieht das Bafög momentan bei Studenten, die bei den Eltern wohnen 377 Euro vor. Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält einen höheren Grundbedarf von 466 Euro plus einen maximalen Mietzuschlag von 64 Euro, falls die Miete über 133 Euro liegen sollte (dies gilt aber nur, wenn es nicht eure Wohnung, bzw. die Wohnung eurer Eltern ist).

Falls ihr euch selbst krankenversichern müsst (die meisten Studenten sind aber über ihre Eltern in der Familienversicherung abgesichert) erhalten, bekommt ihr einen Krankenversicherungszuschlag in Höhe von 47 Euro und einen Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von 8 Euro angerechnet.

Der zusammengerechnete Bafög-Bedarf

Studenten die zu Hause wohnen bleiben, haben also einen Bedarf von 377 Euro (Grundbedarf) plus eventuell Krankenversicherungszuschlag (47 Euro) und Pflegeversicherungszuschlag (8 Euro). Insgesamt liegt der Bedarf also bei 432 Euro.

Studenten nicht bei den Eltern wohnen haben durch den höheren Grundbedarf von 466 Euro, dem eventuellen Mietzuschlag von bis zu 64 Euro sowie dem Krankenversicherungszuschlag (47 Euro) und Pflegeversicherungszuschlag (8 Euro) einen maximalen Bedarf von 585 Euro.

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